Ein Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung Unfallversicherung ist in erster Linie, der direkte Ansprechpartner für die Versicherten. Er berät sie im Mitglieds-, Leistungs- und Beitragsbereich, er stellt eventuelle Ansprüche fest und führt Gespräche über eine finanzielle Absicherung bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Die Tätigkeit eines Sozialversicherungsfachangestellten ist ein anerkannter Beruf und die Ausbildung dauert drei Jahre, sie kann aber unter Umständen, um ein halbes Jahr verkürzt werden. Der Bewerber um einen Ausbildungsplatz sollte nachfolgende Interessen haben, dem berechnen von Beiträgen, Stundungszinsen, die Aufnahme von neuen Unternehmen und das Erstellen von Bescheiden. Außerdem am Ermitteln von Sachverhalten mittels entsprechenden Formularen.
(Bildquelle: Bundesagentur für Arbeit)
Woraus besteht ihre Tätigkeit?
Bei der Arbeit geht es um das veranlassen von Leistungen an die Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen und um das Überprüfen von Rechnungen für medizinische Heilbehandlungskosten, Reisekosten oder der Kosten von Verdienstausfällen. Umfassende Kenntnisse im deutschen Sozialrecht und in Durchführungsbestimmungen sollten erworben werden. Es besteht außerdem eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen sowie mit Apotheken und Pflegediensten. Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz ist das Zeugnis der mittleren Reife oder der Hochschulreife. Es sollten gute Schulnoten in den Fächern Mathematik (für das Erstellen von Überschlagsrechnungen und dem berechnen von Versicherungsbeiträgen) und Deutsch (für das Schreiben von Geschäftsbriefen oder einem anderweitigen Schriftverkehr, sollte eine Sicherheit in der Rechtschreibung, dem Satzaufbau und dem Ausdruck vorhanden sein). Noch bessere Chancen hat jemand, der ein Grundwissen in EDV (hilft bei Tabellenkalkulation und Textverarbeitung) hat.Wo findet die Ausbildung statt?
Ausgebildet wird in einem Betrieb und an einer Berufsschule. Die Betriebe sind in diesem Fall die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und nicht selten wird in einem Großraumbüro der Arbeit nachgegangen. Während seiner Ausbildung zu einem Sozialversicherungsfachangestellten lernt er, ob eine Versicherungspflicht überhaupt gegeben ist. Wie Beiträge zu berechnen sind und über die Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen. Er erfährt, wie ein Beratungsgespräch geführt werden sollte und über die Einleitung, die Durchführung und den Abschluss bei einem Verwaltungsverfahren. Wichtig für die Fachrichtung Unfallversicherung ist auch, wie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu bewerten sind oder wie eine Geldleistung während einer medizinischen Heilbehandlung zu berechnen ist. Er muss die Zusammenarbeit mit Firmen und Unternehmen kennenlernen, wenn es um Fragen, wie kann, man Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden, geht.Der theoretische Unterricht an der Berufsschule
Dieser umfasst die Fächer, Wirtschaftslehre, Sozialversicherungslehre, Rechtslehre und Rechnungswesen. Während man im ersten und zweiten Jahr im Betrieb vorrangig über das Personalwesen, dass Arbeits- und Dienstrecht, die Versicherung der Mitglieder, über die Beiträge von den Beschäftigten und über Leistungen im Allgemeinen aufgeklärt wird. Im dritten Jahr werden die Kenntnisse aufgefrischt und erweitert. Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt eine schriftliche Zwischenprüfung. Um für die Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen alle vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise vorgelegt werden können.Eine praktische und eine theoretische Prüfung
Die schriftliche Prüfung dauert ca. 9 Stunden und geprüft wird in den Fächern: Versicherung und Finanzierungen. Hierbei geht es unter anderem darum, ob eine Geldleistung bei einem Arbeitsunfall gezahlt wird, wenn ja, in welcher Höhe und Fragen in Wirtschafts- und Sozialkunde werden gestellt. Hier wird nach den Zusammenhängen in der Berufs- und Arbeitswelt gefragt und der Auszubildende soll zu einer Beurteilung kommen. Die mündliche Prüfung dauert längstens 30 Minuten und besteht aus einem Gespräch über praktische Vorgänge und Problemlösungen. Der Prüfungsausschuss besteht aus Mitgliedern von dem Bundesversicherungsamt, dem Landesaufsichtsamt und dem jeweiligen Sozialversicherungsträger.Nach bestandener Prüfung
Hat man nun die Prüfung zu einem Sozialversicherungsfachangestellten der Fachrichtung Unfallversicherung bestanden, kann sich bei einer gesetzlichen Unfallversicherung, einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem anderen Sozialversicherungsträger beworben werden. Um im Arbeitsalltag auf dem laufenden zu bleiben, muss das Fachwissen stets aktuell sein und immer wieder erweitert werden. Alternativ kann man sich aber auch, als Kaufmann im Gesundheitswesen, als Bürokaufmann oder als Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen bewerben.Das Gehalt
Ausbildungsgehalt:
1. Lehrjahr: 714 Euro 2. Lehrjahr: 776 Euro 3. Lehrjahr: 835 EuroNach der Ausbildung:
Das Gehalt variiert je nach Bundesland zwischen 1200 Euro - 2500 Euro (Brutto).(Bildquelle: Bundesagentur für Arbeit)