Die Sozialversicherungsfachangestellte der allgemeinen Krankenversicherung

In Deutschland ist die Tätigkeit der Sozialversicherungsfachangestellten der allgemeinen Krankenversicherung, ein staatlich anerkannter Beruf. Der Arbeitgeber ist der "Träger der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung“. Um eine Ausbildung in diesem Beruf zu beginnen, ist es eine Voraussetzung, dass der Abschluss, der mittleren Reife, besser aber noch das Abitur, abgelegt wurde. Gute Noten sollten in den Fächern, Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Wirtschaft, Sozialkunde und Deutsch, selbstverständlich sein. Die Ausbildung erfolgt zum größten Teil, an einer Berufsschule des öffentlichen Dienstes oder einer Bildungseinrichtung von Versicherungsträgern.
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Wie verläuft der praktische Unterricht?

Die Ausbildungsbetriebe, sind meistens die Krankenkassen und die Auszubildenden, sind unter Anleitung des Ausbilders oder eines Kollegen, der schon viele Jahre tätig ist, immer unter Aufsicht. Ihre Aufgaben sind, zum Beispiel, Terminvergabe am Telefon, dass Ausfüllen von Formularen mittels eines Computers oder das Verteilen von Informationsbroschüren.

Die Ausbildung Anstrich!

Wichtig bei der Ausbildung, ist der Umgang mit dem deutschen Sozialrecht und die Anwendung in der Praxis, das Sozialgesetzbuch, die Grundlagen von Volks- und Betriebswirtschaft sowie die Verwaltung und Vollstreckung der Sozialgerichtsbarkeit. Der Beruf der Sozialversicherungsfachangestellten bei einer allgemeinen Krankenversicherung verlangt auch, dass im Außendienst manche Tätigkeiten auszuführen sind. Es ist also kein reiner Schreibtischjob. Unbedingt notwendig ist es allerdings, dass nach der Ausbildung eine Fachrichtung gewählt werden muss. Hierunter fallen, die allgemeine Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Knappschaft und die landwirtschaftliche Sozialversicherung. Durch eine Weiterbildung nach der Ausbildung kann man sich spezialisieren zu einem Kundenberater im Außendienst, als Kundenberater in der Akquise, als Sachbearbeiter von Firmen oder Privatkunden oder als Krankengeldfallmanager. Für den Fall, dass ein Abitur vorhanden ist, ist es möglich, ein Studium, zum Diplom Betriebswirt, zum Diplom Gesundheitswirt oder eines Diplom Betriebswirtes zu beginnen.

Die Hauptaufgaben!

Eine Sozialversicherungsfachangestellte der allgemeinen Krankenkasse ist in erster Linie, der Ansprechpartner für die Versicherten, wenn es um Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Sozialversicherung geht. Versicherungsverhältnisse, Ansprüche oder eine Beratung, im Krankheits- oder Pflegefall, können mit ihr erörtert werden. Zu ihrer Hauptaufgabe, gehört es aber auch, in einem Krankenhaus tätig zu sein und die Patientenabrechnungen zu erledigen.

Die Ausbildung

Während der gesamten Zeit der Ausbildung müssen gewissenhaft Leistungsnachweise geführt werden, da es sonst keine Zulassung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung gibt. Um sich für eine Ausbildungsstelle zu bewerben, sollten folgende Unterrichtsfächer, eine gute oder sehr gute Benotung haben. Mathematik (es werden Überschlagsrechnungen und Versicherungsbeiträge erstellt), Deutsch (bei dem Schreiben von Geschäftsbriefen, sollten Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruckssicherheit mitgebracht werden), außerdem sollte ein gewisses Grundwissen von EDV Kenntnissen vorhanden sein (Tabellenkalkulation und Textverarbeitung, erleichtern die Arbeit mit Softwareprogrammen).

Die Ausbildungsvergütung

Die Vergütung beträgt im ersten Lehrjahr, ca. 900 Euro, im Zweiten sind es 980 und im dritten dann 1055 Euro, die verdient werden. Abzüglich der Kosten, die für die Ausbildung wichtig sind, diese sind, die Kosten für Fachliteratur, die an der Berufsschule benötigt wird, den Fahrtkosten und für eine eventuelle Unterkunft am Ort der Ausbildung.

Was lernt man während der Ausbildung?

Im 1. Und 2. Lehrjahr werden überwiegend Fragen zum Personalwesen, zur Selbstverwaltung und der Aufsicht, über Versicherte und Mitglieder, Leistungen, Versicherungspflicht oder Freiheit, freiwillige Versicherung oder die Familienversicherung, abgearbeitet. Im 3. Jahr beschäftigt man sich mit Marketing, Wahlrecht, den Umgang in einer Konfliktsituation, mit der Berechnung der Beiträge, dem Umfang von Leistungen und mit der Zusammenarbeit von Vertragspartnern.

In der Berufsschule

In der Schule geht es um die Fächer, Wirtschaftslehre, Sozialversicherungslehre, Rechtslehre und Rechnungswesen.

Die Prüfungen

In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung an, bei der aber nur schriftliche Fragen beantwortet werden müssen. Bei der Abschlussprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt. Gestellt werden in der Theorie, Fragen zu praxisbezogenen Aufgaben aus den Gebieten Versicherungsverhältnisse, Beiträge, Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie zum Arbeitsrecht und dem Wirtschaftskreislauf.

Nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung sind Bewerbungen bei einer allgemeinen Krankenversicherung, gesetzlichen Krankenkasse, bei einer Rentenversicherung oder anderen Sozialversicherungsträgern möglich. Hier ist es nötig, dass ein bestimmtes Fachgebiet gewählt wird, zum Beispiel, die Überwachung von Beiträgen, Bearbeiten von An- und Abmeldungen von Versicherten oder dem Feststellen von Versicherungsverhältnissen.

Viet Trinh

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