Die Sozialversicherungsfachangestellte der Knappschaft Sozialversicherung
Der Begriff Knappschaft, steht für die gesetzliche Krankenkasse der deutschen Rentenversicherung. Die Knappschaft besteht seit mehr als 750 Jahren, sie wurde gegründet als eine Bergbruderschaft und bestand, wie der Name schon sagt, am Anfang nur aus Bergleuten. Sie galt als Interessengemeinschaft zur sozialen Absicherung. Alle Arbeiter mussten ihr beitreten, die Kosten wurden von den Werksbesitzern beglichen. Seit Inkrafttreten der Minijobregelung (450 Euro) am 1. 4. 2007 hat die Bundesknappschaft, die zentrale Verwaltung für ganz Deutschland übernommen. Sie ist die Einzugstelle für alle Beiträge von geringfügig Verdienenden. Zusätzlich bietet sie eine Renten- und eine Pflegeversicherung an. Bis zum heutigen Tage ist die Knappschaft sowohl die Kranken- als auch die Rentenversicherung für alle Bergleute.
Die Ausbildung
Die Tätigkeit der Sozialversicherungsfachangestellten der knappschaftlichen Krankenversicherung ist in Deutschland, ein staatlich anerkannter Beruf, im öffentlich- rechtlichem Ausbildungsbereich. Jeder, der diese Tätigkeit verrichtet, ist ein Angestellter im öffentlichen Dienst. Die reguläre Dauer der Ausbildung, beträgt 36 Monate, kann aber unter Umständen auch verkürzt werden.
Während der Ausbildung
In der Ausbildungszeit lernt man, wie man den zuständigen Versicherungszweig und den Versicherungsträger bestimmt, welche Regeln und Vorschriften es beim Datenschutz und Umweltschutz gibt und über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, außerdem, wie man die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der knappschaftlichen Kranken- und Rentenversicherung feststellt. Wie Rentenanträge von Versicherten oder Hinterbliebenen bearbeitet werden.
In der Berufsschule
Der Unterricht in einer Berufsschule findet in der Regel zweimal pro Woche statt. In der Theorie sind es die Fächer Wirtschaftslehre, Sozialversicherungslehre, Rechtslehre und Rechnungswesen. Die Ausbildung wird bei einer Knappschaftsversicherung absolviert, wo eigenständig in einem Büro, aber auch im Außendienst, gearbeitet wird. Es muss stundenlang vor einem Bildschirm gesessen werden, aber auch am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch mit einem Versicherten geredet werden. Die Arbeit ist sehr vielfältig. Der Auszubildende muss immer freundlich, zuvorkommend und konzentrationsfähig sein, außerdem sollte ein gewisses Geschick im Umgang mit anderen Menschen vorhanden sein. Er darf sich nicht ablenken lassen, da Formulare richtig auszufüllen sind und Kostenzuschüsse exakt berechnet werden müssen.
Die Teilnahme an der Prüfung
Die Voraussetzung zu einer Zulassung zur Prüfung sind gegeben, wenn sämtliche schriftlichen Leistungsnachweise vorgelegt werden können sowie die Teilnahme an einer Zwischenprüfung belegt werden kann.
Die schriftliche Prüfung
In der schriftlichen Prüfung geht es um Fragen über Versicherung und Finanzierung, wie praxisbezogene Aufgaben gelöst werden können, wie Leistungsansprüche bei Krankheit oder wie Rentenansprüche errechnet werden. Geprüft wird außerdem in den Fächern Wirtschaft und Sozialkunde.
Die mündliche Prüfung
Bei dieser Prüfung wird ein Gespräch von ca. 30 Minuten geführt. Fragen über die Grundlage von berufspraktischen Vorgängen und Problemstellungen müssen hier beantwortet werden.
Die Prüfung wurde bestanden!
Nach einer bestandenen Prüfung befasst sich ein Sozialversicherungsfachangestellter einer knappschaftlichen Versicherung mit Verwaltungstätigkeiten wie, die Feststellung von Versicherungsverhältnissen, Beitragseinzug und der Gewährung von Leistungen. Wer zu einer Prüfung zugelassen wurde, hatte gute Noten in den Fächern Wirtschaft, Sozialkunde und Deutsch. Möchte ein Sozialversicherungsangestellter einer knappschaftlichen Versicherung die Karriereleiter hoch klettern, sollte er über eine Weiterbildung als Betriebs- oder Fachwirt nachdenken.
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