Eine zahnmedizinische Fachangestellte hat die Aufgabe, den Zahnarzt bei seinen Tätigkeiten zu unterstützen, das heißt auch, dass sie den gesamten Praxisablauf organisieren muss. Die Menschen, die in diesem Beruf arbeiten, sind zu 99% weiblich.
Der schulische Werdegang
Um den Beruf einer zahnmedizinischen Fachangestellten zu erlernen, ist eine qualifizierte Vorbildung nicht unbedingt nötig, aber natürlich werden hier die Bewerber bevorzugt, die einen höheren Bildungsgrad vorweisen können, das wären die Realschüler oder diejenigen, die ein Abitur gemacht haben. Möchte man diese Tätigkeit dennoch erlernen, sollten einige Interessen berücksichtigt werden.
Wichtige Schulfächer
Die Auszubildende sollte in folgenden Schulfächern eine gute Note haben. In Deutsch (um den Schriftverkehr zu erledigen, ist eine gute Rechtschreibung nötig), Mathematik (Kenntnisse sind erforderlich um eine Abrechnung zu erstellen, zum Beispiel, Skontoberechnung und Zinsrechnung), Biologie (über den anatomischen Aufbau des Zahnes, damit bei einer Behandlung assistiert werden kann) und Physik (Röntgen und Strahlenschutzmaßnahmen, Vorbereitung und Umgang mit Betäubungsmitteln). Die Bewerberin sollte Spaß haben, am Dokumentieren von Patientenakten, sie sollte erbrachte Leistungen sorgfältig abrechnen, die Bereitstellung von zahnärztlichen Instrumenten darf kein Problem sein und ein gewisses Taktgefühl bei den sogenannten "Angstpatienten“, darf sie auch mitbringen. Auch das sterilisieren von Instrumenten und Apparatschaften gehört zu ihren Tätigkeiten dazu.
Während der Ausbildung
Assistieren ist wichtig! Die Ausbildung zu einer zahnmedizinischen Fachangestellten findet in einer Zahnarztpraxis und in einer Berufsschule statt, sie dauert 3 Jahre und anzumerken wäre noch, dass in Deutschland jeder Zahnarzt ausbilden darf, er braucht also keine bestimmte Genehmigung. Während einer Ausbildung werden Kenntnisse über die Durchführung der Arbeiten in einem Labor, über Praxis- und Arbeitshygiene, der Umgang mit Arznei- und Heilmitteln, Datenschutz und Datensicherheit, medizinische Fachausdrücke, dass Betreuen von Patienten, Pflege von den Geräten und der Einrichtung, sowie die Abläufe in einer Praxis, vermittelt. Im letzten Jahr kommen dann Themen wie, bei einer Behandlung assistieren, wie Röntgenaufnahmen gemacht werden, den Patienten auf eine bessere Mundhygiene hinweisen und Termine koordinieren, hinzu.
In der Berufsschule
Der Berufsschulunterricht findet an ein bis zwei Tagen in der Woche statt. In dem Unterricht wird besprochen, wie eine Kariestherapie einzuleiten ist, man lernt viel über die Praxishygiene, dass Medikamente bestellt und verwaltet werden müssen und wie die Praxisprozesse mitgestaltet werden können.
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildungsbetriebe sind, Zahnarzt- oder Kieferorthopädische Praxen und Zahnkliniken. Die Tätigkeiten in der Praxis umfassen Arbeiten in einem Empfangsbereich- ,Labor- und Röntgenraum. Eine hohe Konzentration ist erforderlich und Hemmungen, bei einem sehr engen Kontakt mit anderen Menschen, darf man auch nicht haben. Um sich vor Krankheiten zu schützen, müssen ein Mundschutz und Handschuhe getragen werden. Die ärztliche Schweigepflicht ist auch von einer Auszubildenden einzuhalten. Die schriftlichen Ausbildungsnachweise sind von dem Ausbilder regelmäßig zu kontrollieren, denn sie müssen vor der Abschlussprüfung vorgelegt werden.
Der Arbeitsaufbau während der Ausbildung
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr lernt man alles über Infektionskrankheiten und man bekommt ein Grundwissen über Prophylaxe. Die Auszubildende darf nach einer bestimmten Zeit, dem Arzt während einer Behandlung assistieren und die Abrechnungen der Leistungen, werden unter Aufsicht, erstellt. An der Berufsschule lernt man im Unterricht, wie man Patienten empfängt und begleitet, wie der Praxisablauf zu organisieren ist und die Auszubildende ist bei einer chirurgischen Behandlung dabei. Im dritten Jahr der Ausbildung werden Kenntnisse wie die Praxisabläufe vertieft und es wird über Datenschutz und dessen Sicherheit unterrichtet, weiterhin erhält man Kenntnisse über das Rechnungswesen. Da die Tätigkeit der zahnmedizinischen Fachangestellten ein anerkannter Ausbildungsberuf ist, bedarf es einer Abschlussprüfung am Ende des dritten Lehrjahres. Die Prüfung muss vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Ärztekammer abgelegt werden.
Die Prüfung
Die Abschlussprüfung hat einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Die praktische Prüfung dauert nicht länger als 60 Minuten und es muss gezeigt werden, wie man einen Patienten betreut und wie die Behandlungsabläufe organisiert werden, auch muss bei einer Behandlung assistiert werden. Die schriftliche Prüfung beinhaltet praxisbezogene Aufgaben, wie die Organisation einer solchen zu bewältigen ist, über eine Behandlungsassistenz und über das Rechnungswesen.
Der Beruf nach der Ausbildung
Nach der Prüfung, kann sich bei einem Zahnarzt, einer Zahnklinik, sowie in einer kieferorthopädischen Praxis beworben werden, aber auch eine Weiterbildung zu einer zahnmedizinischen Fachassistentin oder zu einer Betriebswirtin ist möglich. Hat man nach einer erfolgreichen Prüfung eine Anstellung als zahnmedizinische Fachangestellte gefunden, besteht die Arbeit aus Rechnungen erstellen, dem Anlernen von neuen Auszubildenden, dass Vorbereiten einer Behandlung, dem Betreuen von Patienten, dass Anreichen der Instrumente, der Zahnsteinreinigung, dem Erstellen von einem provisorischem Zahnersatz, dass Fertigen von Röntgenbildern, die Terminvergabe am Telefon und der Warenbeschaffung.
Das Gehalt
Die Ausbildungsvergütung kann wie folgt ausgezahlt werden: 1. Ausbildungsjahr: 548 Euro 2. Ausbildungsjahr: 591 Euro 3. Ausbildungsjahr: 642 Euro Das Einstiegsgehalt: 1200-1500 Euro (Brutto)
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