Sozialversicherungsfachangestellte bei der Rentenversicherung

Sozialversicherungsfachangestellte_Beratung
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland, ist eine Sozialversicherung, die eine finanzielle Sicherheit der Beschäftigten im Alter, bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit, sicherstellt. Rentenansprüche gibt es bei verschiedenen Gruppen, so zum Beispiel, eine Berufsunfähigkeitsrente, Witwenrente, Waisenrente, Erziehungsrente und noch etliche mehr. Um die Ansprüche an sich und in welcher Höhe diese gezahlt werden, kümmert sich eine Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung Rentenversicherung. Die Tätigkeit einer Sozialversicherungsfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre und gelernt wird in einem Betrieb und in der Berufsschule.

Die Vergütung in der Zeit der Ausbildung

Eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt in Höhe von 717 Euro im ersten Jahr, im zweiten sind es dann 776 Euro und im dritten Ausbildungsjahr, wird der Betrag auf 835 Euro erhöht. Eine Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung Rentenversicherung klärt Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche der Versicherten, sie berechnet Mitgliedsbeiträge, veranlasst Beitragszahlungen, überwacht deren Eingang und bearbeitet Beitragsrückzahlungen. Sie berät die Mitglieder bei Fragen in versicherungsrechtlichen Belangen und bei Finanzierungsfragen. Sie ist für die Bearbeitung der Anträge auf Rente und Leistung für berufliche oder medizinische Rehabilitation zuständig. Die Sozialversicherungsfachangestellte arbeitet sehr eng mit Ärzten, Krankenhäusern, Rehazentren und Pflegediensten zusammen. Ihr Arbeitsplatz ist in der Regel bei einem gesetzlichen Rentenversicherungsträger.

Was ist wichtig für sie?

Bei ihrer Arbeit ist eine sorgfältige Ausführung beim Prüfen und Berechnen der Leistungen wichtig, außerdem ist sie zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, da es hier um den Datenschutz geht. Sie sollte kommunikationsfähig sein, eine gute Kontaktbereitschaft haben und keine Scheu zeigen im Umgang mit fremden Menschen.

Voraussetzungen sind:

Zielgruppe: Rentner
Zielgruppe: Rentner Da die Sozialversicherungsfachangestellte zuständig ist für das Berechnen und Überprüfen von Leistungen, denn die Summen müssen exakt stimmen, sind daher gute Noten in dem Fach Mathematik und sehr gute Kenntnisse in Deutsch (beim Schreiben von Geschäftsbriefen muss der Satzaufbau, die Rechtschreibung sowie der Ausdruck stimmen). Es sollte auch ein gewisses Grundwissen in der Datenverarbeitung vorhanden sein, da die tägliche Arbeit den Umgang mit diversen Softwareprogrammen erfordert. Ansonsten sollte Interesse vorhanden sein, am organisieren und verwalten und an sozial beratende Tätigkeiten.

Bedingungen für eine Ausbildung

Verlangt wird ein eigenständiges Arbeiten unter Aufsicht des Ausbilders, hierzu gehören das Verteilen von Informationsbroschüren, die Terminvergabe am Telefon und das Ausfüllen von Formularen für Anträge und Leistungen am Computer. Weiterhin ist es enorm wichtig, dass Ausbildungsnachweise geführt werden, die einer ständigen Kontrolle unterliegen. Sie sind Voraussetzung dafür, überhaupt zu einer Prüfung zugelassen zu werden.

In der Berufsschule

Gesetzesbücher verstehen
Gesetzesbücher verstehen Der theoretische Unterricht an einer Berufsschule findet zwei bis dreimal pro Woche statt. Klassenarbeiten und Tests werden geschrieben und es gibt eine Vorbereitung für die Zwischen- und die Abschlussprüfung.

Die Ausbildung in einem Betrieb

Im ersten und zweiten Jahr der Ausbildung lernt man das Personalwesen, die Selbstverwaltung und Aufsicht, man hört etwas über das Arbeits- und Dienstrecht, dass berechnen der Beiträge der Beschäftigten, die Leistungen, über Familienversicherungen und Finanzierungen. In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres gibt es eine schriftliche Zwischenprüfung. Im dritten Lehrjahr kommen dann Themen wie Rentenansprüche, Rentenhöhe und ihre Zahlung, Zusatzleistungen und Kontenklärung dazu.

Die Abschlussprüfung

Geprüft wird schriftlich in den Fächern: Versicherung und Finanzierung, Leistungen und in Wirtschafts- und Sozialkunde. Hierbei sehen die Prüfer, ob es den Auszubildenden möglich ist, Sachverhalte richtig zu analysieren und eine rechtliche Beurteilung und verfahrensmäßige Bearbeitung zu leisten. Außerdem müssen die Höhe und die Zahlung einer Rente errechnet werden.

Die mündliche Prüfung

Hier wird ein Gespräch von ca. 30 Minuten geführt. Der Auszubildende soll berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen erörtern und zu einer Lösung beitragen. Hat man die Prüfung dann bestanden, darf man sich als Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung Rentenversicherung bezeichnen. Eine Bewerbung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, der Rentenversicherung oder anderen Sozialversicherungsträgern ist möglich. Möchte man aber weiter hinauf, so kommt eine Weiterbildung zur Betriebswirtin oder Fachwirtin in Betracht.

(Bildquelle: Bundesagentur für Arbeit)

Viet Trinh

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