Zunächst einmal ist anzumerken, dass Kinder mit einem Diabetes Typ 1 als Kinder mit Behinderung gelten. Somit kann es durchaus vorkommen, dass diese Kinder keinen Platz im Regelkindergarten bekommen. Für viele Eltern stellt sich dann natürlich die Frage; wohin mit meinem Kind, wenn ich wieder in den Beruf einsteigen will oder muss? In vielen Kindergärten gibt es Plätze, die für Kinder mit Behinderungen bereitgestellt werden müssen, eine weitere Alternative ist der Integrativkindergarten und sonst bleibt noch der Kindergarten für behinderte Kinder. Wobei hier natürlich viele Eltern streiken, sie möchten einerseits nicht als diskriminierend da stehen und andererseits ein Kind, welches unter Diabetes leidet nicht mit Kindern zusammen aufwachsen lassen, die eine weitaus größere Behinderung haben. Der Gesetzgeber ist hier ebenfalls in der Pflicht, nur alleine das Gesetz, dass jedem Kind ab einem bestimmten Alter ein Kindergartenplatz zusteht, reicht da nicht aus.
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